← Blog20. Juni 20253 Min. LesezeitDLP24DEUAENRU
Für Unternehmen
Arbeitsschutz beim Werkvertrag: Wer ist verantwortlich?
Auch bei externen Teams bleibt Arbeitsschutz Chefsache. Wer wofür zuständig ist, sollten Sie vor dem Start klären.
Der Auftragnehmer als Arbeitgeber
Beim Werkvertrag ist der Auftragnehmer Arbeitgeber seiner Beschäftigten. Er trägt die Verantwortung für Unterweisung, Schutzausrüstung und Gefährdungsbeurteilung seiner Mitarbeiter.
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Arbeiten Beschäftigte mehrerer Firmen am selben Ort, müssen die Arbeitgeber zusammenarbeiten und sich abstimmen (§ 8 Arbeitsschutzgesetz). Der Auftraggeber sollte auf Gefahren am Einsatzort hinweisen.
Baustellen
Bei Baustellen mit mehreren Arbeitgebern gilt die Baustellenverordnung. Je nach Umfang ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.
Praktische Schritte
- Gefährdungen am Einsatzort schriftlich mitteilen.
- Unterweisung beider Seiten dokumentieren.
- Ansprechpartner für Sicherheit benennen.
- Unfälle und Beinaheunfälle sofort melden.
Warum das wichtig ist
Gute Abstimmung schützt Menschen und verhindert Streit über Verantwortung im Schadensfall.
Häufige Fragen
Darf ich externe Mitarbeiter unterweisen?
Ja, Sie dürfen und sollten über Gefahren am Einsatzort informieren. Die Unterweisung zu Tätigkeiten bleibt Aufgabe des Auftragnehmers.
Wer stellt Schutzausrüstung?
In der Regel der Auftragnehmer, das sollten Sie vertraglich festhalten.
Wer haftet bei einem Unfall?
Das hängt vom Einzelfall ab. Saubere Dokumentation hilft allen Beteiligten.

