← Blog15. August 20253 Min. LesezeitDLP24DEUAENRU
Für Unternehmen
Digitale Zeiterfassung bei Fremdpersonal: Nachweise und Pflichten
Saubere Zeitnachweise schützen Auftraggeber und Dienstleister. Digitale Lösungen machen die Erfassung einfacher und nachvollziehbar.
Warum Zeiterfassung wichtig ist
Arbeitszeitnachweise sind Grundlage für die Abrechnung, den Nachweis der Mindestlohnzahlung und für die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 festgestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen.
Dokumentationspflichten
In bestimmten Branchen, etwa im Baugewerbe und Gastgewerbe, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufgezeichnet werden (§ 17 MiLoG). Die Unterlagen sind mehrere Jahre aufzubewahren.
Vorteile digitaler Erfassung
- Weniger Fehler als bei handschriftlichen Zetteln.
- Schnelle Freigabe und Abrechnung.
- Nachvollziehbare Nachweise bei Kontrollen.
Praxis bei Werkverträgen
Beim Werkvertrag ist nicht die Arbeitszeit, sondern das Ergebnis maßgeblich. Dennoch führt der Auftragnehmer eigene Zeitnachweise für seine Beschäftigten. Vereinbaren Sie, welche Nachweise Sie als Auftraggeber einsehen können.
Datenschutz
Digitale Zeiterfassung verarbeitet personenbezogene Daten. Informieren Sie Beschäftigte und beachten Sie die Datenschutzregeln.
Häufige Fragen
Muss ich als Auftraggeber die Zeiten führen?
Nein, die Aufzeichnung ist Pflicht des jeweiligen Arbeitgebers, also des Dienstleisters.
Reicht ein Stundenzettel?
Auch handschriftliche Nachweise sind möglich, digital sind sie aber meist zuverlässiger.
Wie lange müssen Nachweise aufbewahrt werden?
Im Anwendungsbereich des § 17 MiLoG mindestens zwei Jahre.

