← Blog1. März 20245 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
FKS-Kontrolle: So bereiten sich Betriebe auf die Zollprüfung vor
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft unangekündigt – auf Baustellen, in Hotels, auf Feldern. Wer seine Unterlagen im Griff hat, bleibt gelassen.
Was die FKS prüft
Die FKS kontrolliert insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns, die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung, die Arbeitszeitaufzeichnung und das Vorliegen erforderlicher Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Grundlage sind u. a. das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das Mindestlohngesetz.
Welche Branchen sind besonders betroffen?
Bau, Gastronomie und Hotellerie, Gebäudereinigung, Transport und Logistik, Landwirtschaft und weitere Branchen mit erhöhtem Schwarzarbeitsrisiko. In einigen dieser Branchen gelten Sofortmeldung und Mitführpflicht des Ausweises.
Diese Unterlagen sollten bereitliegen
- Arbeitsverträge und Anmeldungen zur Sozialversicherung.
- Stundenaufzeichnungen: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung, aufbewahrt für mindestens zwei Jahre (§17 MiLoG).
- Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise.
- Bei Fremdpersonal: Verträge (Werkvertrag oder Überlassung), Nachweise zur Entsendung und Erlaubnis des Verleihers.
- Aufenthaltstitel und gegebenenfalls Arbeitsgenehmigungen.
Typische Fehler
- Stundenaufzeichnungen fehlen oder werden nachträglich geschätzt.
- Unklare Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Überlassung.
- Subunternehmer ohne Prüfung beauftragt.
- Mindestlohn durch Abzüge unterschritten.
Mögliche Folgen
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden. Auftraggeber haften zudem nach §13 MiLoG für ihre Subunternehmer.
Fazit
Eine saubere Dokumentation ist die beste Vorbereitung. Prüfen Sie regelmäßig intern, bevor der Zoll es tut.
Häufige Fragen
Kündigt die FKS Prüfungen an?
In der Regel nicht; Kontrollen erfolgen unangekündigt.
Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Mindestens zwei Jahre.
Haftet der Auftraggeber für Subunternehmer?
Ja, nach §13 MiLoG wie ein Bürge für den Mindestlohn.
Wie hoch können Bußgelder sein?
Bis zu 500.000 € bei Mindestlohnverstößen.

