← Blog18. Juli 20253 Min. LesezeitDLP24DEUAENRU
Für Unternehmen
Herbsternte 2025: Erntehelfer rechtzeitig planen
Kartoffeln, Äpfel, Wein: Die Herbsternte entscheidet über das Betriebsergebnis. Wer jetzt plant, vermeidet Engpässe.
Zeitplan
Die Herbsternte beginnt je nach Kultur ab August und reicht bis in den November. Erntehelfer sollten Sie mehrere Wochen vorher anfragen, damit Anreise und Unterkunft organisiert werden können.
Rechtliche Eckpunkte
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 € brutto pro Stunde.
- Kurzfristige Beschäftigung ist bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr möglich.
- Arbeitszeit und Pausen sind nach dem Arbeitszeitgesetz zu dokumentieren und einzuhalten.
- Unterkunft muss Mindeststandards erfüllen.
Organisation
Planen Sie Teamgröße, Einsatzflächen und Transport. Klären Sie Erntetechnik und Unterweisung. Bei Pflanzenschutz oder Maschinen sind zusätzliche Unterweisungen nötig.
Qualität sichern
Eine kurze Einweisung am ersten Tag, feste Ansprechpartner und eine klare Qualitätsvorgabe erhöhen die Erntequalität.
Häufige Fragen
Wann sollte ich Erntehelfer anfragen?
Idealerweise sechs bis acht Wochen vor Erntebeginn.
Wer organisiert die Unterkunft?
Wir organisieren Unterkunft und Transport für unsere Mitarbeiter.
Gilt der Mindestlohn auch bei Akkord?
Ja, der Stundenlohn darf auch bei Akkord den Mindestlohn nicht unterschreiten.

