← Blog22. Dezember 20234 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Arbeitnehmer
Mindestlohn 2024: 12,41 Euro pro Stunde – was das für dich heißt
Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,00 € auf 12,41 € pro Stunde brutto. Für 2025 sind 12,82 € vorgesehen. Hier erfährst du, was das konkret für dich bedeutet.
Die Zahlen
- bis 31.12.2023: 12,00 € brutto pro Stunde
- ab 01.01.2024: 12,41 € brutto pro Stunde
- ab 01.01.2025: 12,82 € brutto pro Stunde (bereits beschlossen)
Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Davon gehen Steuern und Sozialabgaben ab.
Für wen gilt er?
Grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für Saisonkräfte und Minijobber. Ausnahmen gibt es z. B. für bestimmte Pflichtpraktika, Auszubildende und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Branchenmindestlöhne
In einigen Branchen gelten höhere Tarif-Mindestlöhne, etwa auf dem Bau und in der Gebäudereinigung. Dann zählt der höhere Wert.
Minijob
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2024 auf 538 € pro Monat. Rechnerisch sind das gut 43 Stunden zum Mindestlohn.
Das solltest du prüfen
- Steht im Vertrag der richtige Stundenlohn?
- Werden alle geleisteten Stunden bezahlt – auch Wartezeiten und Rufbereitschaft?
- Werden Abzüge für Unterkunft korrekt und nachvollziehbar abgerechnet?
- Führst du selbst einen Stundenzettel?
Fazit
Ab Januar gilt 12,41 €. Wenn dein Lohn darunter liegt, sprich zuerst mit dem Arbeitgeber und wende dich ggf. an die Zollbehörde (FKS) oder eine Beratungsstelle.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Saisonarbeit?
Ja, für alle Arbeitnehmer, auch kurzfristig Beschäftigte.
Ist 12,41 € brutto oder netto?
Brutto. Netto bleibt nach Steuern und Sozialabgaben weniger.
Kann der Arbeitgeber Unterkunft vom Mindestlohn abziehen?
Nur in engen Grenzen und nachvollziehbar; der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.
Was tun bei zu niedrigem Lohn?
Zuerst schriftlich beim Arbeitgeber nachfragen, dann Beratungsstelle oder Zoll (FKS) kontaktieren.