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Für Unternehmen
Werkvertrag: die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden
Ein Werkvertrag klingt einfach, ist aber rechtlich anspruchsvoll. Wer typische Fehler kennt, spart sich Nachzahlungen und Streit mit Behörden.
Fehler 1: Das Ergebnis ist nicht klar beschrieben
Ein Werkvertrag schuldet ein Ergebnis, nicht Arbeitsstunden. Fehlt eine konkrete Leistungsbeschreibung mit Abnahme, spricht vieles für verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
Fehler 2: Weisungen an die Beschäftigten des Nachunternehmers
Geben Sie als Auftraggeber den Beschäftigten direkte Anweisungen, droht die Einstufung als Arbeitnehmerüberlassung. Anweisungen laufen über den Verantwortlichen des Nachunternehmers.
Fehler 3: Fehlende Nachweise
- Mindestlohn: Nachweise über Lohnzahlung (13,90 Euro seit 2026);
- Sozialversicherung: Unbedenklichkeitsbescheinigung;
- im Bau: Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG, sonst 15 Prozent Bauabzugsteuer;
- Arbeitszeitaufzeichnung innerhalb von 7 Tagen.
Fehler 4: Haftung unterschätzt
Als Auftraggeber haften Sie für den Mindestlohn des Nachunternehmers (§13 MiLoG mit §14 AEntG) und im Bau für Sozialbeiträge (§28e SGB IV). Vertrauen ersetzt keine Prüfung.
Fehler 5: Vermischung von Arbeitsplätzen
Gemeinsame Schichtpläne, gemeinsame Werkzeuge und Eingliederung in Ihren Betrieb sind Warnsignale.
Fazit
Klare Leistung, klare Verantwortung, vollständige Nachweise. Wenn Sie eine Lösung mit Arbeitnehmerüberlassung brauchen, wählen Sie bewusst diese Form und prüfen die Erlaubnis.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung?
Beim Werkvertrag wird ein Ergebnis geschuldet, bei der Überlassung arbeiten die Kräfte nach Ihren Weisungen in Ihrem Betrieb.
Wie lange sollte ich Nachweise aufbewahren?
Mindestens 2 Jahre für Arbeitszeitaufzeichnungen, steuerliche Unterlagen länger nach den üblichen Fristen.
Wer prüft das?
Zoll (FKS), Rentenversicherung und Finanzbehörden.

