← Blog31. März 20235 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU

Für Unternehmen

Arbeitnehmerüberlassung: Höchstdauer, Equal Pay und Pflichten des Entleihers

Wer Zeitarbeitskräfte einsetzt, trägt als Entleiher eigene Pflichten. Entscheidend sind die Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay und eine gültige Erlaubnis des Verleihers. Hier der Überblick.

Was Arbeitnehmerüberlassung ist

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Verleiher dir Arbeitskräfte zur Verfügung. Sie arbeiten in deinem Betrieb und nach deinen Weisungen, bleiben aber beim Verleiher angestellt. Das unterscheidet sie vom Werkvertrag, bei dem der Auftragnehmer ein Ergebnis schuldet. Den Unterschied erklärt unser Beitrag zu Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung.

Erlaubnis des Verleihers prüfen

Verleiher benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Lass dir die Erlaubnis zeigen und achte auf Gültigkeit. Fehlt sie, ist der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher unwirksam, und es kann ein Arbeitsverhältnis zu dir als Entleiher entstehen.

Höchstüberlassungsdauer: 18 Monate

Dieselbe Person darf grundsätzlich nur bis zu 18 Monate bei dir eingesetzt werden. Durch Tarifvertrag der Einsatzbranche oder Betriebs- und Dienstvereinbarung kann eine andere Dauer gelten. Wird die Grenze überschritten, droht ein Arbeitsverhältnis mit dir. Merke dir Einsatzbeginn und Einsatzende jeder Person.

Equal Pay nach neun Monaten

Nach neun Monaten Einsatz muss der Verleiher dem Zeitarbeitnehmer mindestens das Arbeitsentgelt zahlen, das vergleichbare Stammkräfte im Einsatzbetrieb erhalten. Es gibt Ausnahmen, wenn ein Branchenzuschlagstarifvertrag gilt. Davor muss der Verleiher in der Regel das Entgelt eines Tarifvertrags oder mindestens die Lohnuntergrenze für die Branche zahlen, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Weitere Pflichten für Entleiher

  • Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als solche bezeichnen. Die Person muss vor dem Einsatz konkretisiert werden.
  • Zeitarbeitskräfte dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
  • Du musst sie über freie Arbeitsplätze im Betrieb informieren und ihnen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen gewähren.
  • Arbeitsschutz am Einsatzort liegt bei dir, du musst einweisen und Schutzausrüstung stellen.
  • Im Baugewerbe gilt ein grundsätzliches Verbot, siehe Werkvertrag am Bau.

Checkliste vor dem Einsatz

  1. Erlaubnis des Verleihers prüfen.
  2. Überlassungsvertrag mit klarer Bezeichnung abschließen.
  3. Einsatzzeitraum dokumentieren und Fristen überwachen.
  4. Equal-Pay-Termin nach neun Monaten im Kalender notieren.
  5. Einweisung und Schutzausrüstung sicherstellen.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Zeitarbeitnehmer bei mir bleiben?

Grundsätzlich 18 Monate. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann abweichende Regeln vorsehen.

Was bedeutet Equal Pay?

Nach neun Monaten bekommt der Zeitarbeitnehmer mindestens das Entgelt vergleichbarer Stammkräfte. Ausnahmen bestehen bei Branchenzuschlagstarifverträgen.

Was passiert ohne gültige Erlaubnis?

Der Überlassungsvertrag ist unwirksam. Zwischen dir und dem Zeitarbeitnehmer kann ein Arbeitsverhältnis entstehen.

Darf ich Zeitarbeitskräfte bei einem Streik einsetzen?

Nein. Der Einsatz in Betrieben, die unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind, ist nicht erlaubt.

Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung?
Wir beraten dich zu passenden Modellen.
Du suchst Arbeit? Schreib uns direkt.Telegram @dlp_r

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen