← Blog24. Mai 20245 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Chancenkarte und Westbalkanregelung ab 1. Juni 2024: Was Arbeitgeber wissen müssen
Am 1. Juni 2024 tritt die dritte und letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Zwei Neuerungen sind für Betriebe besonders wichtig: die Chancenkarte und die ausgeweitete Westbalkanregelung.
Die Chancenkarte
Die Chancenkarte ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Sie wird nach einem Punktesystem vergeben (u. a. Qualifikation, Berufserfahrung, Deutsch- oder Englischkenntnisse, Alter, Bezug zu Deutschland). Voraussetzung ist zudem, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.
Was dürfen Inhaber der Chancenkarte?
- Bis zu 20 Stunden pro Woche als Nebenbeschäftigung arbeiten.
- Eine Probebeschäftigung von bis zu zwei Wochen absolvieren.
Für Betriebe ist das ein neuer Weg, Kräfte kennenzulernen, bevor ein Vertrag entsteht.
Westbalkanregelung
Staatsangehörige bestimmter Westbalkanstaaten können unter Vorlage eines Arbeitsvertrags in Deutschland arbeiten, in der Regel ohne formale Qualifikation. Das jährliche Kontingent wird ab 1. Juni 2024 von 25.000 auf 50.000 Personen erhöht.
Das sollten Arbeitgeber beachten
- Verfahren: In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
- Arbeitsbedingungen: Sie müssen den üblichen Bedingungen und dem Mindestlohn entsprechen.
- Unterkunft und Integration: Planen Sie Wohnraum, Anfahrt und Sprachunterstützung ein.
- Beratung: Klären Sie Details mit Ausländerbehörde oder Agentur für Arbeit.
Fazit
Die neuen Regeln erleichtern die Gewinnung internationaler Kräfte, ersetzen aber keine saubere Planung. Beginnen Sie früh und holen Sie sich Beratung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Chancenkarte?
Ab dem 1. Juni 2024.
Wie viele Stunden darf ein Inhaber nebenbei arbeiten?
Bis zu 20 Stunden pro Woche.
Wie hoch ist das Westbalkan-Kontingent?
Ab 1. Juni 2024 bis zu 50.000 Personen pro Jahr.
Brauchen Arbeitgeber eine Zustimmung?
In der Regel ja, von der Bundesagentur für Arbeit.

