← Blog10. Mai 20245 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Arbeitnehmer
Krank auf der Baustelle: Was du tun musst und was dir zusteht
Fieber, Rückenschmerzen, Unfall: Wer krank wird, sollte wissen, was zu tun ist. Hier die wichtigsten Regeln zu Krankmeldung, Attest und Lohnfortzahlung.
Sofort melden
Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn, per Anruf oder Nachricht. Nenne, wie lange du voraussichtlich ausfällst.
Die Krankschreibung (AU)
- Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst du am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung. Dein Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen.
- Seit 2023 übermittelt der Arzt die Daten elektronisch an die Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft sie ab. Du musst dich trotzdem rechtzeitig krankmelden und zum Arzt gehen.
- Gehst du zum Arzt, nimm deine Versichertenkarte mit.
Lohnfortzahlung
Nach vier Wochen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen den Lohn weiter. Danach kann Krankengeld von der Krankenkasse folgen.
Arbeitsunfall
Bei einem Unfall im Job oder auf dem Weg dorthin zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (BG). Melde den Unfall sofort dem Vorgesetzten und lass ihn dokumentieren.
Wenn du im Ausland versichert bist
Prüfe vorher, ob deine Versicherung in Deutschland gilt. Ohne gültigen Schutz können hohe Kosten entstehen.
Dein Verhalten
- Bleib zu Hause, wenn du ansteckend bist, besonders in Gastronomie und Küche.
- Folge den Anweisungen des Arztes.
- Kündigung wegen Krankheit ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Fazit
Melden, Attest holen, aufbewahren. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Wann brauche ich ein Attest?
Spätestens am vierten Tag der Erkrankung, wenn der Arbeitgeber nichts anderes verlangt.
Wie lange gibt es Lohn bei Krankheit?
Bis zu sechs Wochen, nach vier Wochen Beschäftigung.
Darf ich wegen Krankheit gekündigt werden?
Nur unter engen Voraussetzungen; lass dich beraten.
Was gilt bei einem Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Behandlung und Folgen.