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Für Arbeitnehmer
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro – das ändert sich für Sie
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hier steht, was das für Sie bedeutet.
Das gilt ab 1. Januar 2026
Der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für 2027 sind 14,60 Euro geplant. Die Grenze für Minijobs steigt auf 603 Euro im Monat.
Was Sie prüfen sollten
- Steht im Arbeitsvertrag mindestens 13,90 Euro pro Stunde?
- Stimmen die auf der Abrechnung ausgewiesenen Stunden mit Ihren tatsächlichen Stunden überein?
- Werden Überstunden bezahlt oder als Zeitguthaben geführt?
- In manchen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne, zum Beispiel am Bau.
Brutto und netto
13,90 Euro sind der Bruttolohn. Davon gehen Steuern und Sozialabgaben ab. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit können steuerfrei sein (25, 50 und 125 Prozent).
Bei DLP24
Wir vermitteln offiziell angestellte Arbeitnehmer mit Entsendung. Unterkunft, Arbeitskleidung und Transport werden gestellt. Die Bezahlung beginnt 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für entsandte Arbeitnehmer?
Ja. Er gilt für alle, die in Deutschland arbeiten, auch für entsandte Beschäftigte.
Wird der Mindestlohn auch bei Probezeit gezahlt?
Ja, eine Probezeit erlaubt keinen geringeren Lohn.
Was tun, wenn weniger gezahlt wird?
Stunden dokumentieren, Abrechnung aufbewahren und sich beraten lassen, etwa beim Zoll (FKS) oder bei einer Beratungsstelle.