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Für Unternehmen
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro – Kalkulation für Betriebe anpassen
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Kalkulationen anzupassen.
Die Zahlen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde zum 1. Januar 2026. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € vorgesehen. Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn auf 603 € pro Monat.
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Laufende Verträge und Angebote: Sind die Preise auf den neuen Mindestlohn ausgelegt?
- Lohnabrechnung: Stimmen Stundensätze und Arbeitszeiten ab Januar?
- Branchenmindestlöhne: In einigen Branchen gelten höhere Tariflöhne.
- Subunternehmer: Fordern Sie Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns an.
Haftung
Auftraggeber haften unter Umständen für den Mindestlohn der Subunternehmer. Prüfen Sie Nachweise und Vertragsklauseln.
Preisgestaltung
Erhöhte Lohnkosten schlagen sich in den Stundensätzen nieder. Sprechen Sie frühzeitig über Anpassungen langfristiger Verträge.
Transparenz
Wir weisen Anpassungen offen aus und beraten Sie bei der Kalkulation Ihrer Einsätze.
Häufige Fragen
Gilt der neue Mindestlohn auch für entsandte Mitarbeiter?
Ja, bei Arbeit in Deutschland gilt er auch für entsandte Beschäftigte.
Müssen laufende Verträge angepasst werden?
Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Sprechen Sie uns an.
Was kostet eine Arbeitsstunde ab 2026?
Das hängt von Qualifikation und Leistungsumfang ab. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.

