← Blog22. Juli 20225 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Nachweisgesetz 2022: Das müssen Arbeitgeber ab 1. August beachten
Zum 1. August 2022 gelten deutlich strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber. Wer Arbeitsverträge nutzt, sollte die Vorlagen jetzt prüfen – auch bei Aushilfen und Saisonkräften.
Was ändert sich?
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen wird das Nachweisgesetz erweitert. Arbeitgeber müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen ausführlicher dokumentieren und dem Beschäftigten schriftlich aushändigen. Die Neuregelung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen. Die frühere Ausnahme für Aushilfen bis zu einem Monat entfällt.
Welche Angaben sind jetzt nötig?
Neben Namen, Anschrift, Beginn und Entgelt gehören unter anderem dazu:
- Enddatum bei befristeten Verträgen
- Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung
- Dauer der Probezeit
- Zusammensetzung und Höhe des Entgelts einschließlich Zuschlägen, Prämien und Überstundenvergütung, sowie Fälligkeit und Art der Auszahlung
- vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten, bei Schichtarbeit das Schichtsystem
- Überstundenregelungen
- Kündigungsfristen und das Verfahren bei Kündigung
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge
Welche Fristen gelten?
Name der Parteien, Entgelt und Arbeitszeit müssen spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen. Die meisten weiteren Angaben, zum Beispiel Arbeitsort, Tätigkeit und Probezeit, sind bis zum siebten Tag nach Arbeitsbeginn zu übergeben, alle übrigen innerhalb eines Monats. Wesentliche Änderungen sind spätestens am Tag ihres Wirksamwerdens schriftlich mitzuteilen.
Form und Bußgeld
Der Nachweis muss schriftlich erfolgen, vom Arbeitgeber unterschrieben und ausgehändigt werden. Eine rein elektronische Form genügt nicht. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Was heißt das für Bestandsverträge und Einsätze über Dienstleister?
Verträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden, müssen nicht automatisch angepasst werden. Verlangt der Beschäftigte den Nachweis, ist er binnen sieben Tagen auszuhändigen. Wer externe Kräfte einsetzt, sollte sich zusätzlich vom Dienstleister bestätigen lassen, dass seine Vertragsunterlagen den neuen Anforderungen entsprechen. Mehr dazu, wie die Zusammenarbeit abläuft, lesen Sie in Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister.
Checkliste für Arbeitgeber
- Vorlagen für Arbeitsverträge prüfen und ergänzen
- Saisonkräfte und Aushilfen einbeziehen
- Fristen im Onboarding verankern
- Unterschriebene Nachweise aushändigen und Empfang quittieren lassen
- Von Dienstleistern aktuelle Vertragsunterlagen anfordern
Häufige Fragen
Ab wann gilt das neue Nachweisgesetz?
Für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen. Für ältere Verträge nur auf Verlangen des Beschäftigten.
Gilt das auch für Aushilfen und Saisonkräfte?
Ja. Die frühere Ausnahme für Aushilfen bis zu einem Monat gibt es nicht mehr.
Reicht ein digitaler Vertrag?
Nein. Der Nachweis muss schriftlich mit Unterschrift des Arbeitgebers erfolgen.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Bis zu 2.000 Euro je Verstoß.

