← Blog19. Januar 20245 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Arbeitnehmer
Ukrainer in der EU 2024: Arbeiten, Aufenthalt und deine Rechte
Viele Ukrainerinnen und Ukrainer arbeiten inzwischen in Deutschland. Hier ein kompakter Überblick, was 2024 für Aufenthalt und Arbeit gilt – ohne Juristendeutsch.
Vorübergehender Schutz in der EU
Die EU hat den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 verlängert. Wer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG hat, darf hier bleiben und arbeiten. Die Dokumente wurden entsprechend verlängert.
Arbeiten mit Schutzstatus
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 ist die Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt. Eine zusätzliche Arbeitserlaubnis ist in der Regel nicht nötig; das steht im Aufenthaltstitel.
Das brauchst du für den Start
- Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis).
- Steuer-Identifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer.
- Bankkonto und Krankenversicherung.
- Schriftlicher Arbeitsvertrag in einer Sprache, die du verstehst.
Sprache und Anerkennung
Integrationskurse helfen beim Deutschlernen. Berufsabschlüsse aus der Ukraine können in Deutschland anerkannt werden; Beratungsstellen unterstützen beim Antrag.
Arbeit und Leistungen
Wenn du arbeitest, wird dein Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet. Sprich mit dem Jobcenter, bevor du den Vertrag unterschreibst, damit keine Rückforderungen entstehen.
Worauf du achten solltest
- Mindestens der gesetzliche Mindestlohn (12,41 € ab Januar 2024).
- Schriftlicher Vertrag, korrekte Lohnabrechnung.
- Keine Vermittlungsgebühren zu Lasten des Arbeitnehmers.
Fazit
Mit dem Schutzstatus hast du Zugang zum Arbeitsmarkt. Hol dir Beratung, wenn etwas unklar ist, und lass dir alles schriftlich geben.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Arbeitserlaubnis?
Mit Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG ist Erwerbstätigkeit in der Regel erlaubt.
Bis wann gilt der Schutz?
Aktuell bis 4. März 2025.
Wird mein Gehalt angerechnet?
Ja, auf Sozialleistungen. Sprich vorab mit dem Jobcenter.
Kann mein Abschluss anerkannt werden?
Ja, über das Anerkennungsverfahren; Beratungsstellen helfen.