← Blog21. Juli 20235 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU

Für Unternehmen

Herbsternte 2023: Saisonkräfte für Kartoffeln, Äpfel und Wein planen

Wenn die Erntezeit näher rückt, wird die Personalsuche dringend. Wer Saisonkräfte für Kartoffeln, Äpfel und Wein früh plant, vermeidet Ausfälle bei der Ernte. Hier die wichtigsten Punkte für den Herbst 2023.

Erntefenster im Blick

Der Herbst hat mehrere Spitzen. Äpfel werden je nach Sorte ab August geerntet, die Weinlese beginnt bei frühen Sorten im September, Kartoffeln werden vor allem im September und Oktober gerodet. Plane Personal für die Zeit, in der sich mehrere Kulturen überschneiden. Eine Übersicht zur Traubenernte liefert der Beitrag zur Weinlese.

Bedarf berechnen

Rechne mit Flächen, Erntemengen und Tagesleistung pro Person. Plane Reserven für Regen, Krankheit und Ausfälle ein. Erfahrene Kräfte arbeiten schneller. Kläre, wie viele Helfer du pro Tag brauchst und wie lange.

Kurzfristige Beschäftigung

Bei Saisonarbeit kommt oft die kurzfristige Beschäftigung zum Einsatz. Sie ist sozialversicherungsfrei, wenn sie auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Seit Ende 2022 gelten wieder diese Grenzen. Prüfe vor jedem Einsatz, ob die Voraussetzungen vorliegen, und dokumentiere sie.

Mindestlohn und Dokumentation

Für Erntehelfer gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Arbeitszeiten müssen in der Landwirtschaft aufgezeichnet werden, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung. Bei Akkordlohn muss der Stundenlohn trotzdem den Mindestlohn erreichen.

Unterkunft und Versorgung

Unterkunft und Verpflegung dürfen unter Umständen auf den Lohn angerechnet werden, aber nur im gesetzlich erlaubten Rahmen. Die Unterkunft muss ordentlich ausgestattet sein. Mehr dazu im Beitrag zu Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister.

Checkliste

  1. Erntefenster und Tagesbedarf festlegen.
  2. Beschäftigungsmodell und Fristen prüfen.
  3. Unterkunft, Verpflegung und Transport organisieren.
  4. Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnabrechnung vorbereiten.
  5. Einweisung zu Sicherheit und Hygiene planen.

Häufige Fragen

Wie früh sollte ich Erntehelfer planen?

Möglichst zwei bis drei Monate vor Erntebeginn. Je früher, desto mehr Auswahl und Planungssicherheit.

Was gilt bei kurzfristiger Beschäftigung?

Sie darf auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sein und nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Gilt der Mindestlohn auch bei Akkord?

Ja. Auch bei Akkord muss der Stundenlohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro entsprechen.

Wie lange müssen Arbeitszeiten aufgezeichnet werden?

In der Landwirtschaft spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung, und die Aufzeichnungen sind aufzubewahren.

Du brauchst Erntehelfer?
Wir besprechen Bedarf und Zeitplan mit dir.
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