← Blog19. August 20225 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Weinlese und Herbsternte: Helfer rechtzeitig planen
Die Weinlese beginnt in vielen Regionen schon Ende August, danach folgen Äpfel, Kürbisse und weitere Herbstkulturen. Wer jetzt plant, hat in der Spitze genug Hände im Betrieb.
Warum die Herbsternte besonders planungsintensiv ist
Der Erntezeitpunkt hängt von Reife und Wetter ab und lässt sich oft nur wenige Tage im Voraus festlegen. Gerade bei der Handlese, etwa in Steillagen oder für hochwertige Weine, braucht ein Betrieb binnen kurzer Zeit viele geübte Kräfte. Gleichzeitig laufen Äpfel, Zwetschgen und andere Kulturen parallel.
Typische Aufgaben bei der Weinlese
- Trauben von Hand schneiden und in Kisten sammeln
- Sortieren, damit nur gesunde Trauben in die Presse kommen
- Transport zu Sammelstellen und zur Kelter
- Hilfsarbeiten im Keller und bei der Verarbeitung
Drei Modelle für den Einsatz
Ob Direktanstellung, Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag passt, hängt vom Betrieb ab. Ein Werkvertrag kann sinnvoll sein, wenn ein klar abgegrenztes Ergebnis geschuldet wird, etwa die Lese bestimmter Parzellen. Wie sich beide Modelle unterscheiden, erklärt der Beitrag Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung. Worauf bei der Abgrenzung zu achten ist, steht in der Checkliste zum Scheinwerkvertrag.
Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Aktuell gilt ein Mindestlohn von 10,45 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 steigt er auf 12 Euro. Das betrifft auch die Spätlese im Oktober. Kalkulieren Sie die Kosten entsprechend. Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden. Bei kurzfristiger Beschäftigung bleibt es bei der Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr.
Verträge, Unterkunft und Organisation
Seit dem 1. August 2022 gelten erweiterte Nachweispflichten für Arbeitsverträge, auch für Saisonkräfte. Details finden Sie in Nachweisgesetz 2022. Für Helfer von außerhalb brauchen Sie eine ordentliche Unterkunft, Verpflegungsmöglichkeiten und klare Absprachen zu Arbeitszeiten und Pausen.
Checkliste: Herbsternte absichern
- Erntefenster und Spitzenwochen realistisch schätzen
- Anzahl der Helfer pro Woche festlegen
- Modell wählen und Verträge nach Nachweisgesetz vorbereiten
- Mindestlohn ab 1. Oktober einplanen
- Unterkunft, Anreise und Einweisung klären
- Ersatzplan für Regentage und Ausfälle
Häufige Fragen
Wann sollte ich Weinlese-Helfer anfragen?
So früh wie möglich, spätestens vier bis sechs Wochen vor Lesebeginn.
Welcher Mindestlohn gilt im Oktober?
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde.
Gelten die neuen Nachweispflichten auch für Erntehelfer?
Ja, für alle Arbeitsverhältnisse ab dem 1. August 2022, auch für kurzfristige Beschäftigung.
Kann ich die Lese als Werkvertrag vergeben?
Ja, wenn ein klar abgegrenztes Ergebnis geschuldet ist und der Dienstleister die Arbeit selbst organisiert.

