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Für Unternehmen
Rahmenvertrag mit Personaldienstleister: Was hineingehört
Wer regelmäßig Personal braucht, spart mit einem Rahmenvertrag Zeit bei jeder Anfrage. Wichtig ist, die richtigen Punkte klar zu regeln.
Leistung und Form
Legen Sie fest, ob es um Personalvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung oder einen Werkvertrag geht. Die Form bestimmt Weisungsrecht, Haftung und Abrechnung.
Preise und Abrechnung
- Stundenverrechnungssatz oder Festpreis;
- Zuschläge für Nacht, Sonntag, Feiertag und Überstunden;
- Zahlungsziele und Abrechnungsintervall;
- Anpassung bei Änderung des Mindestlohns (2026: 13,90 Euro).
Nachweise und Compliance
- Arbeitsvertrag und Anmeldung zur Sozialversicherung;
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen, im Bau Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG;
- Arbeitszeitaufzeichnung innerhalb von 7 Tagen, Aufbewahrung 2 Jahre;
- Pflicht zur Einhaltung des Mindestlohns und Prüfrecht des Auftraggebers.
Haftung und Ausfall
Regeln Sie Ersatz bei Ausfall, Kündigungsfristen für den Rahmenvertrag und die Haftung für Schäden. Bedenken Sie, dass der Auftraggeber für den Mindestlohn mithaftet (§13 MiLoG mit §14 AEntG).
Organisation
Unterkunft, Transport und Arbeitskleidung: Wer stellt was, wer trägt Kosten?
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Rahmenvertrag auch bei kleinem Bedarf?
Ja, wenn Sie mehrmals im Jahr Personal brauchen. Er spart Verhandlungszeit.
Wie lange sollte die Laufzeit sein?
Meist 12 Monate mit Verlängerung, kürzere Kündigungsfristen für Flexibilität.
Wer prüft die Einhaltung?
Zoll (FKS), Rentenversicherung und Sie selbst über Ihr Prüfrecht.

