← Blog1. April 20225 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Spargel und Erdbeeren: Erntehelfer für die Saison 2022 planen
Die Spargelernte läuft an, die Erdbeeren folgen in wenigen Wochen. Wer jetzt nicht plant, steht mitten in der Saison ohne ausreichend Personal da. Dieser Beitrag zeigt, was Betriebe 2022 beachten sollten.
Warum die Planung 2022 früher beginnen muss
Spargel und Erdbeeren sind arbeitsintensiv: Geerntet wird von Hand, oft täglich und bei jedem Wetter. Viele Betriebe brauchen innerhalb weniger Wochen ein Mehrfaches ihrer Stammbelegschaft. In diesem Jahr kommt hinzu, dass der Krieg in der Ukraine die Lage am Arbeitsmarkt verändert hat – gerade in der Landwirtschaft sind viele Erntehelfer aus Osteuropa tätig. Wer verlässliche Teams will, sollte Anfragen jetzt stellen und nicht erst, wenn die Felder reif sind.
Drei Modelle, um Erntehelfer einzusetzen
Je nach Betrieb kommen unterschiedliche Wege in Frage:
- Direkte Anstellung: Sie stellen Saisonkräfte selbst ein, kümmern sich um Verträge, Anmeldung und Abrechnung.
- Arbeitnehmerüberlassung: Ein Personaldienstleister überlässt Ihnen Mitarbeiter, die Sie wie eigene Kräfte anleiten. Es gelten die Regeln des AÜG, unter anderem eine Erlaubnis des Verleihers.
- Werkvertrag: Ein Dienstleister übernimmt ein klar abgegrenztes Ergebnis, etwa die Ernte einer bestimmten Fläche, und organisiert seine Leute selbst. Wie das rechtlich abgegrenzt wird, erklären wir in unserem Beitrag Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung.
Mindestlohn, kurzfristige Beschäftigung und Dokumente
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 9,82 Euro pro Stunde brutto und steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Das gilt auch für Erntehelfer; die Arbeitszeit muss dokumentiert werden. Bei kurzfristiger Beschäftigung bleibt die Sozialversicherungsfreiheit bestehen, wenn der Einsatz auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Die erweiterte Corona-Sonderregel mit 102 Tagen ist seit dem 1. März 2022 ausgelaufen.
Kommen die Arbeitskräfte aus einem anderen EU-Staat, ist außerdem die A1-Bescheinigung wichtig. Was Auftraggeber dazu wissen müssen, finden Sie in A1-Bescheinigung: Was Auftraggeber wissen müssen.
Unterkunft und Organisation auf dem Hof
Saisonkräfte brauchen eine ordentliche Unterkunft in Hofnähe, sauberes Sanitär, eine Küche und klare Absprachen zu Arbeitszeiten und Pausen. Gute Bedingungen sind der beste Weg, Leute für die gesamte Saison zu halten – und sie im nächsten Jahr wiederzubekommen.
Checkliste für die Saisonplanung
- Personalbedarf pro Woche schätzen (Spitzen bei Spargel und Erdbeeren einplanen)
- Modell wählen: Direktanstellung, Überlassung oder Werkvertrag
- Unterkunft, Verpflegung und Anfahrt klären
- Verträge, Arbeitszeitnachweis und Meldungen vorbereiten
- Ersatzplanung für Ausfälle und Wetterwechsel festlegen
Häufige Fragen
Wann sollte ich Erntehelfer für die Saison anfragen?
Idealerweise sechs bis acht Wochen vor Erntebeginn. So bleibt Zeit für Verträge, Unterkunft und Einarbeitung.
Gilt für Erntehelfer der Mindestlohn?
Ja. Aktuell sind es 9,82 Euro pro Stunde brutto, ab dem 1. Juli 2022 sind es 10,45 Euro.
Wie lange darf kurzfristige Beschäftigung dauern?
Höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Corona-Ausnahme mit 102 Tagen gilt nicht mehr.
Brauche ich für Kräfte aus dem EU-Ausland eine A1-Bescheinigung?
Bei einer Entsendung aus einem anderen EU-Staat ja. Sie belegt, dass die Sozialversicherung im Heimatland weiterläuft.

