← Blog16. September 20225 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Arbeitszeiterfassung: Was der BAG-Beschluss für Arbeitgeber bedeutet
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen. Was wir bisher wissen und was Betriebe jetzt tun können.
Was hat das BAG entschieden?
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 1 ABR 22/21) hat in einem Beschlussverfahren festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst werden. Das Gericht stützt sich auf die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, das im Licht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs von 2019 auszulegen ist.
Stand: Entscheidungsgründe fehlen noch
Bisher liegt nur die Pressemitteilung des Gerichts vor. Die schriftlichen Gründe stehen noch aus. Offen sind deshalb insbesondere die Fragen, in welcher Form erfasst werden muss, ob auch Vertrauensarbeitszeit weiter möglich ist und welche Übergangsfristen gelten. Der Gesetzgeber hat ein konkretes Gesetz angekündigt.
Was gilt schon heute?
In einigen Branchen bestehen bereits Aufzeichnungspflichten, etwa nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zum Beispiel im Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder bei Gebäudereinigung. Dort müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Auch bei kurzfristigen Saisonkräften ist eine saubere Dokumentation sinnvoll.
Was bedeutet das beim Einsatz externer Kräfte?
Beim Einsatz von Personal über Dienstleister sollten Stundennachweise klar geregelt sein: Wer erfasst, wer bestätigt, in welcher Form und wie oft. Bei einem Werkvertrag erfasst der Dienstleister die Zeiten seiner Mitarbeiter. Zur Abgrenzung lesen Sie Scheinwerkvertrag vermeiden.
Was Betriebe jetzt vorbereiten können
Auch ohne endgültige Details lohnt es sich, die Zeiterfassung zu prüfen. Stundenzettel, App-Lösungen oder Terminals sind gängig. Wichtig sind Verlässlichkeit und Manipulationsschutz. Beschäftigte sollten wissen, wie und wann sie erfassen. Bei Mindestlohn von 12 Euro ab 1. Oktober 2022 sind korrekte Stundenzahlen zudem für die Abrechnung entscheidend.
Checkliste
- Bestehende Zeiterfassung prüfen
- Verantwortlichkeiten und Fristen festlegen
- Stundenzettel oder System für Saisonkräfte bereithalten
- Mit Dienstleistern Nachweise und Bestätigungswege klären
- Gesetzliche Entwicklung beobachten
Häufige Fragen
Was hat das BAG am 13. September 2022 entschieden?
Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit einführen.
Gilt das schon jetzt für alle Betriebe?
Das Gericht hat die Pflicht festgestellt. Details zu Form und Übergangsfristen sind noch offen, die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor.
Sind Stundenzettel auf Papier erlaubt?
Die Form ist nach bisherigem Stand nicht abschließend geklärt. Verlässlichkeit ist wichtig.
Wie lange müssen Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
In Branchen mit Aufzeichnungspflicht nach MiLoG mindestens zwei Jahre.

