← Blog3. März 20235 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Personalplanung im Frühjahr 2023: Bau und Solar rechtzeitig aufstellen
Mit den ersten warmen Wochen füllen sich die Auftragsbücher auf Baustellen und bei Solarprojekten. Wer jetzt Personal sucht, steht schnell unter Zeitdruck. Mit einer klaren Planung vermeidest du Engpässe.
Bedarf realistisch einschätzen
Beginne mit den Aufträgen. Wie viele Baustellen oder Dachanlagen starten in den nächsten zwölf Wochen? Wie viele Personen braucht jede Baustelle pro Woche? Rechne mit Puffern für Krankheit, Urlaub und Wetter. Lieber ein kleiner Überhang als ein Stillstand mitten im Projekt.
Qualifikationen richtig mischen
Nicht jede Stelle ist gleich. Im Bau brauchst du Fachkräfte, Vorarbeiter und Helfer. Im Solarbereich sind das die Elektrofachkraft für den Anschluss und Montagehelfer für Dach, Unterkonstruktion und Verkabelung. Mehr zu den Aufgaben findest du in unserem Beitrag zum Solarboom 2023.
Vorlauf einplanen
Rechne für Auswahl, Vertragsabschluss, Anreise und Einarbeitung mit mehreren Wochen. Plane Unterkunft, Arbeitskleidung und Einweisung von Anfang an mit. Wie eine Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister abläuft, zeigt der Beitrag zum Ablauf der Zusammenarbeit.
Das passende Vertragsmodell
Du hast drei Wege: eigenes Personal, Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung. Im Baugewerbe ist die Überlassung von Arbeitnehmern in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern ausgeführt werden, grundsätzlich verboten, mit engen Ausnahmen. Ob ein Werkvertrag trägt, hängt davon ab, wie die Arbeit organisiert ist. Lies dazu den Beitrag zum Werkvertrag am Bau.
Rechtliche Stolpersteine
- Für alle gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro. Im Baugewerbe gelten höhere Branchenmindestlöhne, in der untersten Lohngruppe seit Januar 2023 13,40 Euro. Prüfe immer die aktuelle Regelung.
- Bei entsandten Beschäftigten brauchst du die A1-Bescheinigung.
- Arbeitszeiten müssen sauber dokumentiert werden.
- Bei Subunternehmern haftest du für Mindestlohn und Sozialbeiträge mit.
Checkliste für die nächsten zwei Wochen
- Auftragsliste und Personalbedarf pro Woche erstellen.
- Qualifikationen und Verantwortliche festlegen.
- Vertragsmodell klären.
- Unterkunft, Arbeitskleidung und Einweisung organisieren.
- Ansprechpartner und Reservekräfte benennen.
Häufige Fragen
Wie früh sollte ich Personal für die Saison planen?
Idealerweise acht bis zwölf Wochen vor Projektstart. Je spezieller die Qualifikation, desto länger der Vorlauf.
Darf ich Leiharbeiter im Baugewerbe einsetzen?
Grundsätzlich nein, für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern ausgeführt werden. Es gibt enge Ausnahmen, etwa zwischen Betrieben des Baugewerbes.
Welcher Mindestlohn gilt im Bau?
Zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn gelten Branchenmindestlöhne. In der untersten Lohngruppe sind es seit Januar 2023 13,40 Euro je Stunde.
Was ist bei Werkverträgen besonders wichtig?
Klare Leistungsbeschreibung, eigene Organisation des Auftragnehmers und keine Weisungen an dessen Personal durch dich.

