← Blog18. August 20235 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Zimmerreinigung pro Zimmer: So gelingt der Werkvertrag im Hotel
Viele Hotels vergeben die Zimmerreinigung im Werkvertrag und zahlen pro gereinigtem Zimmer. Das kann gut funktionieren, wenn Leistung, Preis und Abnahme klar geregelt sind. Hier die wichtigsten Punkte.
Warum pro Zimmer abrechnen?
Beim Werkvertrag zahlst du für ein Ergebnis, nicht für Arbeitsstunden. Bei der Zimmerreinigung bedeutet das: ein Preis pro gereinigtem Zimmer. Das macht die Kosten planbar und setzt für den Dienstleister einen Anreiz, effizient zu arbeiten. Grundlagen zum Auslagern findest du im Beitrag zum Auslagern von Housekeeping.
Leistungsverzeichnis: Was genau ist ein gereinigtes Zimmer?
Halte schriftlich fest, was zur Leistung gehört: Betten abziehen und neu beziehen, Bad reinigen, Boden saugen und wischen, Staub wischen, Minibar prüfen, Müll entfernen. Beschreibe den Standard, zum Beispiel mit einer Checkliste pro Zimmertyp.
Zimmerarten und Preise
Nicht jedes Zimmer macht gleich viel Arbeit. Üblich sind getrennte Preise für:
- Abreisezimmer mit komplettem Wechsel,
- Bleibezimmer mit Zwischenreinigung,
- Suiten und größere Zimmer,
- Zusatzleistungen wie Fensterreinigung oder Tiefenreinigung.
So bildest du den echten Aufwand fair ab.
Abnahme und Qualität
Bei Werkverträgen gehört die Abnahme dazu. Lege fest, wer die Zimmer prüft, etwa deine Hausdame, und wie Mängel gemeldet werden. Mängel müssen nachgebessert werden. Dokumentiere Beanstandungen, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
Rechtliche Fallstricke
- Weisungen an das Personal des Dienstleisters sind tabu. Ansprechpartner ist die Führungskraft des Auftragnehmers. Mehr dazu in der Checkliste zum Scheinwerkvertrag.
- Der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro muss auch bei Stückpreisen je Stunde erreicht werden. Du haftest dafür mit, siehe Haftung beim Werkvertrag.
- Fordere Nachweise zu Versicherung und Sozialabgaben.
Checkliste
- Leistungsverzeichnis und Zimmertypen definieren.
- Preismodell und Zusatzleistungen festlegen.
- Abnahmeverfahren vereinbaren.
- Nachweise zu Mindestlohn und Versicherung anfordern.
- Probezeitraum mit Auswertung vereinbaren.
Häufige Fragen
Ist ein Stückpreis pro Zimmer erlaubt?
Ja. Beim Werkvertrag ist ein Preis pro Ergebnis üblich, solange der Mindestlohn pro Stunde erreicht wird.
Wer prüft die Qualität der Zimmer?
Meist die Hausdame des Hotels oder eine vereinbarte Person. Die Abnahme sollte im Vertrag geregelt sein.
Darf ich einzelne Reinigungskräfte anweisen?
Nein, nicht direkt. Anweisungen laufen über die Führungskraft des Dienstleisters, sonst droht verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
Wie behandle ich Sonderwünsche von Gästen?
Als Zusatzleistung vereinbaren und über den Ansprechpartner des Dienstleisters koordinieren.

