← Blog13. Oktober 20235 Min. LesezeitRedaktionDEUAENRU
Für Unternehmen
Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Stufen ab November 2023
Deutschland erleichtert die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz tritt in drei Stufen in Kraft, die erste im November 2023. Wir fassen zusammen, was sich ändert und was das für Arbeitgeber bedeutet.
Das Gesetz im Überblick
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde im Sommer 2023 beschlossen und im August verkündet. Es soll Beschäftigten aus Staaten außerhalb der EU den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Es greift in drei Stufen.
Stufe 1: ab 18. November 2023
Die erste Stufe bringt unter anderem Änderungen bei der Blauen Karte EU. Die Gehaltsgrenzen sinken, und der Zugang für bestimmte Berufsgruppen, etwa IT-Fachkräfte, wird erleichtert. Zudem gibt es neue Möglichkeiten für Fachkräfte mit Berufserfahrung. Die Regelungen zur Westbalkan-Regelung werden ausgebaut, und die Zeit für Anerkennungsverfahren wird besser genutzt.
Stufe 2: ab 1. März 2024
Mit der zweiten Stufe sollen Fachkräfte mit Berufserfahrung und einem im Ausland erworbenen Abschluss leichter einreisen können. Die Anerkennung wird vereinfacht, und auch der Familiennachzug wird erleichtert.
Stufe 3: ab 1. Juni 2024
Die dritte Stufe führt die Chancenkarte ein. Sie ist ein Punktesystem für die Suche nach einer Arbeit in Deutschland. Außerdem wird das Kontingent für die Westbalkan-Regelung ausgeweitet.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
- Du erhältst mehr Möglichkeiten, Fachkräfte aus Drittstaaten einzustellen.
- Die Verfahren bleiben aufwendig: Visum, Anerkennung, Zustimmung der Behörden und Zeit für die Einreise.
- Plane lange Vorlaufzeiten ein.
- Für Zeitarbeit gelten Einschränkungen: Beschäftigte aus Drittstaaten dürfen in der Regel nicht in der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten.
Was ändert sich nicht?
Für Unionsbürger und Menschen mit vorübergehendem Schutz, etwa aus der Ukraine, gelten andere Regeln. Mindestlohn, Arbeitszeit und Arbeitsschutz gelten wie bisher für alle. Mehr zur rechtssicheren Beschäftigung im Beitrag zu Arbeitnehmerüberlassung und Equal Pay.
Checkliste
- Prüfen, ob die neuen Wege zu deinem Bedarf passen.
- Zuständige Behörden und Verfahren klären.
- Zeit für Visum, Anerkennung und Einreise einplanen.
- Unterkunft und Einarbeitung vorbereiten.
- Rechtliche Beratung einholen, bevor du Verträge abschließt.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
In drei Stufen: am 18. November 2023, am 1. März 2024 und am 1. Juni 2024.
Was ist die Chancenkarte?
Ein Punktesystem, mit dem Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland kommen können, um eine Arbeit zu suchen. Sie startet am 1. Juni 2024.
Betrifft das auch Menschen aus der Ukraine?
Nein, für Menschen mit vorübergehendem Schutz gelten besondere Regeln.
Darf ich Drittstaatsangehörige als Zeitarbeitskräfte einsetzen?
In der Regel nicht. Für Arbeitnehmerüberlassung gelten Einschränkungen bei Beschäftigten aus Drittstaaten.

